- Ich soll also Gebühren dafür zahlen, dass ich ein Internet-fähiges Gerät besitze, auch wenn ich gar keinen Internet-Anschluss habe? Tja, dann werde ich mal ganz schnell Kindergeld beantragen. Ich habe zwar noch keine Kinder, aber das Gerät ist vorhanden.
Leserbrief Spiegel Nr. 32, 2006
Dieser Eintrag wurde von ralph
am Mittwoch, 4. April 2007 um 11:19 gemacht
und ist abgelegt unter phrasenschwein & wortspielkasse.
Du kannst alle Antworten zu diesem Eintrag über den RSS 2.0 feed verfolgen.
Du kannst eine Antwort hinterlassen, oder einen trackback von deiner eigenen Seite machen.
5. April 2007 um 18:53
Du musst in dem Falle aber damit rechnen, wegen Vergewaltigung angeklagt zu werden. Du hast zwar keinem Mädel was getan, aber das Gerät dafür ist vorhanden
20. April 2007 um 15:42
ganz große klasse! - du bringst es auf den punkt!