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GEZ

  • Ich soll also Gebühren dafür zahlen, dass ich ein Internet-fähiges Gerät besitze, auch wenn ich gar keinen Internet-Anschluss habe? Tja, dann werde ich mal ganz schnell Kindergeld beantragen. Ich habe zwar noch keine Kinder, aber das Gerät ist vorhanden.

Leserbrief Spiegel Nr. 32, 2006

2 Antworten auf “GEZ”

  1. Gerald sagt:

    Du musst in dem Falle aber damit rechnen, wegen Vergewaltigung angeklagt zu werden. Du hast zwar keinem Mädel was getan, aber das Gerät dafür ist vorhanden ;-)

  2. Jonathan sagt:

    ganz große klasse! - du bringst es auf den punkt!

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Ohje, das kann ich nicht lesen. Bitte, generiere mir eine